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Vereinbarung über die Nutzung
von ICOSTAT
mit dem
Deutschen Städtetag
§ 1 Allgemeines
ICOSTAT verfolgt das Ziel, ein statistisches Informationssystem
der Städtegemeinschaft in Form einer internetfähigen Datenbank
mit städtevergleichender Datenbasis in einem gemeinsamen Datenpool
zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationssystem dient primär
dazu, Rat und Verwaltung der Städte bei der Entscheidungsfindung
mit verdichteten, fachgerechten und städtevergleichbaren Informationen
zu versorgen. Die Nutzer von ICOSTAT erhalten die Möglichkeit,
aus dem gemeinsamen Datenpool die gewünschten Daten auszuwählen
und in unmittelbar weiterverarbeitbarer Form über das Internet
abzurufen.
§ 2 Gegenstand
Dem Nutzer wird im Rahmen des Mitgliederservice des Deutschen Städtetages
der Zugang zur ICOSTAT-Datenbank kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Zugriff erfolgt über eine Nutzerkennung und ein Passwort.
Die ICOSTAT-Datenbank steht dem Nutzer zum Online-Zugriff über
Internet, mit Ausnahme der wartungsbedingten Ausfallzeiten, zur
Verfügung.
§ 3 Nutzungsrecht der ICOSTAT-Datenbank
Der Nutzer ist berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu
nutzen. Dies schließt die vergleichende Darstellung mit Daten
anderer Kommunen und die Veröffentlichung dieser Darstellung
mit Quellenangabe ein. Im Übrigen ist eine Weitergabe und Verwendung
für andere Zwecke ausgeschlossen.
Der Nutzer stellt sicher, dass die Nutzung der ICOSTAT-Datenbank
ausschließlich innerhalb der Verwaltung erfolgt. Ebenfalls
zur Nutzung sind berechtigt die Fraktionsbüros (Geschäftstelle
der Fraktion). Das Nutzungsrecht erstreckt sich jedoch nicht auf
einzelne Ratsmitglieder.
§ 4 Schutzrechte
Dem Nutzer wird ein Zugriff nur im Rahmen der rechtlichen Grenzen
ermöglicht, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz und dem Datenschutzgesetz
ergeben. Folgende Quelle und Copyrightregelung sind bei Veröffentlichungen
zu verwenden:
© ICOSTAT
§ 5 Vertraulichkeit
Der Nutzer verpflichtet sich, die für seinen Online-Anschluss
erhaltene Zugangskennung (Nutzername und Kennwort) vertraulich zu
behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen.
Weiterhin verpflichtet sich der Nutzer das Kennwort geheim zu halten,
regelmäßig zu ändern bzw. Änderungen unverzüglich
vorzunehmen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte
Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten. Der Nutzer ist
nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung des
Dienstes zu gewähren.
§ 6 Haftung
Eine Haftung des Deutschen Städtetages und seiner Kooperationspartner
gegenüber dem Nutzer wegen nicht vollständiger oder fehlerhaft
übertragener oder unterbliebener Informationen und Datenüberlassungen
sowie unrichtiger oder unvollständiger Daten ist ausgeschlossen;
dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Kündigung
Eine Kündigung durch den Nutzer ist jederzeit zum Jahresende
möglich. Bei Verletzungen der Verpflichtungen dieser Vereinbarung
durch den Nutzer ist der DST berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung tritt mit der Online-Bestätigung durch den
Nutzer in Kraft.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein
oder unwirksam werden sollten oder eine Regelungslücke besteht,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung oder die Regelungslücke
im Wege der Vertragsänderung durch eine solche zu ersetzen,
die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort für jede Datenlieferung ist der Sitz der
Geschäftsstelle in Berlin.
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