Interkommunalstatistische Informationen

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Vereinbarung über die Nutzung von ICOSTAT


mit dem


Deutschen Städtetag

§ 1 Allgemeines

ICOSTAT verfolgt das Ziel, ein statistisches Informationssystem der Städtegemeinschaft in Form einer internetfähigen Datenbank mit städtevergleichender Datenbasis in einem gemeinsamen Datenpool zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationssystem dient primär dazu, Rat und Verwaltung der Städte bei der Entscheidungsfindung mit verdichteten, fachgerechten und städtevergleichbaren Informationen zu versorgen. Die Nutzer von ICOSTAT erhalten die Möglichkeit, aus dem gemeinsamen Datenpool die gewünschten Daten auszuwählen und in unmittelbar weiterverarbeitbarer Form über das Internet abzurufen.


§ 2 Gegenstand

Dem Nutzer wird im Rahmen des Mitgliederservice des Deutschen Städtetages der Zugang zur ICOSTAT-Datenbank kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über eine Nutzerkennung und ein Passwort. Die ICOSTAT-Datenbank steht dem Nutzer zum Online-Zugriff über Internet, mit Ausnahme der wartungsbedingten Ausfallzeiten, zur Verfügung.


§ 3 Nutzungsrecht der ICOSTAT-Datenbank

Der Nutzer ist berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Dies schließt die vergleichende Darstellung mit Daten anderer Kommunen und die Veröffentlichung dieser Darstellung mit Quellenangabe ein. Im Übrigen ist eine Weitergabe und Verwendung für andere Zwecke ausgeschlossen.

Der Nutzer stellt sicher, dass die Nutzung der ICOSTAT-Datenbank ausschließlich innerhalb der Verwaltung erfolgt. Ebenfalls zur Nutzung sind berechtigt die Fraktionsbüros (Geschäftstelle der Fraktion). Das Nutzungsrecht erstreckt sich jedoch nicht auf einzelne Ratsmitglieder.


§ 4 Schutzrechte

Dem Nutzer wird ein Zugriff nur im Rahmen der rechtlichen Grenzen ermöglicht, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz und dem Datenschutzgesetz ergeben. Folgende Quelle und Copyrightregelung sind bei Veröffentlichungen zu verwenden:

© ICOSTAT

§ 5 Vertraulichkeit

Der Nutzer verpflichtet sich, die für seinen Online-Anschluss erhaltene Zugangskennung (Nutzername und Kennwort) vertraulich zu behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen. Weiterhin verpflichtet sich der Nutzer das Kennwort geheim zu halten, regelmäßig zu ändern bzw. Änderungen unverzüglich vorzunehmen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung des Dienstes zu gewähren.


§ 6 Haftung

Eine Haftung des Deutschen Städtetages und seiner Kooperationspartner gegenüber dem Nutzer wegen nicht vollständiger oder fehlerhaft übertragener oder unterbliebener Informationen und Datenüberlassungen sowie unrichtiger oder unvollständiger Daten ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§ 7 Kündigung

Eine Kündigung durch den Nutzer ist jederzeit zum Jahresende möglich. Bei Verletzungen der Verpflichtungen dieser Vereinbarung durch den Nutzer ist der DST berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.


§ 8 Schlussbestimmungen

Die Vereinbarung tritt mit der Online-Bestätigung durch den Nutzer in Kraft.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden sollten oder eine Regelungslücke besteht, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung oder die Regelungslücke im Wege der Vertragsänderung durch eine solche zu ersetzen, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.


Erfüllungsort für jede Datenlieferung ist der Sitz der Geschäftsstelle in Berlin.

 

 

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